Darlehen richtig verbuchen: Was Ihr Buchhalter beachten muss

Darlehen richtig verbuchen: Was Ihr Buchhalter beachten muss

Bei der Verbuchung eines Darlehens muss zwischen den Darlehenskosten und den Tilgungszahlungen unterschieden werden. Wie die jeweiligen Zahlungen richtig verbucht werden, das erfahren Sie in diesem Artikel.

Teylor

Bei der Verbuchung eines Darlehens muss zwischen den Darlehenskosten und den Tilgungszahlungen unterschieden werden. Wie die jeweiligen Zahlungen richtig verbucht werden, das erfahren Sie in diesem Artikel.

Die korrekte Verbuchung eines Darlehens ist nicht nur wichtig für den Jahresabschluss, sondern auch, um die Vorgaben des Finanzamtes zu erfüllen. Dabei ist vor allem die Unterscheidung zwischen den Darlehenskosten - die buchhalterisch wie Aufwendungen behandelt werden - und den Tilgungszahlungen wichtig.

Zahlungseingang des Darlehens verbuchen

Wenn der Darlehensbetrag von der Bank auf das Firmenkonto überwiesen wird, muss zunächst der Zahlungseingang verbucht werden. Dafür werden das Aktivkonto “Bank” und das Passivkonto “Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten” verwendet. Es wird bei der Verbuchung zwischen kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Darlehen unterschieden. Dabei werden folgende Konten verwendet:

  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Laufzeit bis 1 Jahr)
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Laufzeit 1 bis 5 Jahre)
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre)

Der Buchungssatz beim Eingang des Darlehens lautet also:

Bank an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Laufzeit X Jahre)

Im Jahresabschluss wird sich das Darlehen dann in der Bilanz widerspiegeln. In der Kapitalflussrechnung  - falls Sie eine solche erstellen – wird das Darlehen im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Mehr zum Thema Kapitalflussrechnung können Sie in diesem Artikel erfahren: Die Kapitalflussrechnung: Cashflows ermitteln

Die Buchung der Tilgungsraten

Die regelmäßig anfallenden Tilgungsraten müssen über die Laufzeit hinweg verbucht werden. Der Buchungssatz hierzu lautet:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an Bank

Wann die jeweilige Buchung in welcher Höhe stattfindet, hängt von den Rückzahlungsmodalitäten ab. Prinzipiell unterscheidet man drei Arten von Darlehen: Tilgungsdarlehen, Annuitätendarlehen und Fälligkeitsdarlehen. Mehr zu den unterschiedlichen Darlehensarten können Sie in diesem Artikel erfahren: Tilgungsdarlehen, Annuitätendarlehen, oder endfälliges Darlehen? Teylor klärt auf!

Darlehenszinsen verbuchen

Darlehenskosten sind aus buchhalterischer Sicht keine Verbindlichkeiten. Sie werden dementsprechend auch nicht als solche verbucht. Stattdessen stellen sie Aufwendungen dar und müssen in einem Aufwandskonto verbucht werden.

Zinsen werden in das Konto „Zinsaufwendungen“ verbucht. Es ergibt sich also der Buchungssatz:

Zinsaufwand an Bank

Sonderfall Disagio

Ein Disagio, also ein Auszahlungsabschlag, der direkt von der Kreditsumme abgezogen wird, kann auf unterschiedliche Weise verbucht werden:

Das komplette Disagio kann im ersten Jahr als Zinsaufwand verbucht werden. Alternativ kann das Disagio aber auch als Rechnungsabgrenzungsposten über die komplette Laufzeit des Darlehens aufgeteilt werden. In diesem Fall wird ein separates Konto („Disagio“) angelegt und als Rechnungsabgrenzungsposten über die Laufzeit abgerechnet.

Beispiel:

Ein Unternehmen nimmt ein Darlehen von 100.000 Euro auf, mit 10 Jahren Laufzeit und die Bank berechnet ein Disagio von 2.000 Euro. Es ergeben sich folgende Buchungen:

Alternative 1: Verbuchung des kompletten Disagios in Jahr 1 als Zinsaufwand

Bank 98.000
Zinsaufwand 2.000 an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 100.000

Alternative 2: Verteilung des Disagios über die Laufzeit

Schritt 1: Buchung bei Zahlungseingang des Darlehens:

Bank 98.000
Disagio 2.000 an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 100.000

Schritt 2: Jährliche Buchung des Zinsaufwandes

Zinsaufwand 200 an Disagio 200

Da das Darlehen buchhalterisch über 10 Jahre verteilt wird, ergeben sich jedes Jahr Zinsaufwendungen in Höhe von 200 Euro. Das spiegelt sich dann zwar in der GuV wider, aber nicht in der Kapitalflussrechnung, da der Aufwand nicht zahlungswirksam ist.

Fazit: Kosten und Tilgung unterscheiden

Im Prinzip ist die Verbuchung eines Darlehens also ganz einfach. Wichtig ist, dass die Tilgungsbeträge nicht mit den Kreditkosten vermischt werden.

Falls Sie wissen möchten, zu welchen Konditionen Sie bei Teylor einen Kredit bekommen können, dann können Sie auf www.teylor.de innerhalb von ein paar Minuten unverbindlich und kostenlos ein Angebot anfordern. Bei uns gibt es auch keine Disagios oder sonstige versteckte Kosten. Die Verbuchung ist also ganz einfach, denn es fallen nur Zins- und Tilgungs-Buchungen an.