Disagios bei Firmenkrediten: Was Sie wissen müssen

Disagios bei Firmenkrediten: Was Sie wissen müssen

Ein Disagio ist eine Art Vorab-Gebühr, die Banken direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten. Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.

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Ein Disagio ist eine Art Vorab-Gebühr, die Banken direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten. Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.

Neben den Kreditzinsen erheben viele Banken bei Firmenkrediten ein Disagio. Dabei wird nicht der gesamte Darlehensbetrag an den Kreditnehmer ausgezahlt, sondern die Bank behält einen Teil der Kreditsumme als eine Art Vorab-Gebühr ein. Der Kreditnehmer muss aber trotzdem die volle Kreditsumme zurückzahlen.

Rechenbeispiel

Sie vereinbaren einen Firmenkredit mit einer Kreditsumme von 100.000 Euro. Darauf berechnet die Bank einen Zinssatz in Höhe von 6 Prozent und ein Disagio in Höhe von 5 Prozent.

Zu Beginn der Laufzeit zahlt Ihnen die Bank statt 100.000 Euro nur 95.000 Euro aus. Die Bank behält das Disagio in Höhe von 5.000 Euro (5 Prozent) als Vorab-Gebühr ein. Die Tilgungssumme beträgt aber trotzdem 100.000 Euro.

Berücksichtigen Sie das Disagio bei der Liquiditätsplanung

Da der Auszahlungsbetrag niedriger ist als die Kreditsumme, müssen Sie unter Umständen eine höhere Kreditsumme beantragen, um Ihren Kapitalbedarf zu decken. Das müssen Sie bei der Kreditaufnahme unbedingt beachten, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Wenn Sie den Kredit im obigen Beispiel für die Finanzierung eines Fahrzeuges mit einem Kaufpreis von 100.000 Euro verwenden wollen, dann reicht der Auszahlungsbetrag von 95.000 Euro dafür nicht aus. Sie müssten also einen Kredit in Höhe von 105,263 Euro aufnehmen, um nach Abzug des 5-prozentigen Disagios einen Auszahlungsbetrag von 100.000 Euro zu bekommen.

Die Zinslast bleibt gleich

Das Disagio wirkt sich nicht auf die Zinskosten aus, denn der Nominalzins wird in der Regel auf die Restschuld berechnet. Das Disagio vermindert die Restschuld aber nicht, denn der Kreditnehmer muss die volle Kreditsumme zurückzahlen. Im obigen Beispiel beträgt die anfängliche Zinslast also 6.000 Euro (6 Prozent von 100.000 Euro). Banken bieten aufgrund des Disagios aber oft niedrigere Nominalzinsen an, da sie durch das Disagio zusätzliche Einnahmen generieren.

Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins

Während die Nominalzinsen unverändert bleiben, fließt das Disagio in die Berechnung des effektiven Jahreszinses mit ein. Somit können Sie Darlehen mit und ohne Disagio vergleichen. Sie sollten also nie den Nominalzins verschiedener Kredite vergleichen, da dieser zusätzliche Kreditkosten wie das Disagio nicht beinhaltet.

Steuerliche Absetzbarkeit

Sie können das Disagio im Jahr der Darlehensauszahlung steuerlich geltend machen, aber nur bis zur Höhe eines „marktüblichen“ Disagios. Den darüber hinausgehenden Betrag können Sie nicht direkt im ersten Jahr absetzen, sondern Sie müssen ihn über die Kreditlaufzeit verteilen und entsprechend anrechnen. Was genau als „marktübliches“ Disagio gilt, liegt im Ermessen der zuständigen Finanzverwaltung. Meistens gilt ein Disagio von bis zu 5 % bei einer Laufzeit von wenigstens fünf Jahren als marktüblich. Die Rechtsprechung hierzu ist jedoch nicht eindeutig.

Anteilige Rückerstattung bei Sondertilgung

Sollten Sie den Kreditvertrag vorzeitig auflösen, erstattet die Bank Ihnen das Disagio unter Umständen anteilig zurück. Es kommt allerdings auf den Grund der Vertragsauflösung an:

Wenn Sie Ihren Pflichten aus dem Kreditvertrag nicht nachgekommen sind und die Bank den Kredit einseitig fällig stellt, dann besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wenn Sie aber von Ihrem vertraglichen Sondertilgungsrecht gebraucht machen, dann können Sie, je nach den Vereinbarungen des Kreditvertrages, unter Umständen eine anteilige Rückzahlung des Disagios beantragen.

Disagios sind heute branchenüblich und Bestandteil vieler Kreditverträge. Sie sollten die zusätzlichen Kosten also immer in den Vergleich miteinbeziehen und bei der Liquiditätsplanung auf eine ausreichende Kreditsumme achten.